Sondernutzungen und Widmungen der Stadt Sonneberg
Die Stadtverwaltung Sonneberg führt als Straßenbaulastträger von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ein Verzeichnis der öffentlich gewidmeten Straßen.
Widmungen
Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Sondernutzung
Die Benutzung der gewidmeten Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.
Download für Sondernutzungen
Ihr Ansprechpartner für Sondernutzungen und Widmungen
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Herr Liebermann
Sachbearbeiter Sondernutzungen und Widmungen Tel 03675 880103 Mail verkehr@stadt-son.de
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- Header-Bild - C. Heinkel