Rathaus
Sie wollen ein Bauvorhaben verwirklichen? Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) und das Baugesetzbuch (BauGB) regeln die dafür notwendigen inhalts- und verfahrensbestimmenden Vorschriften. Entscheidende Faktoren für ein gemeindliches Einvernehmen sind die Größe und Art des Bauvorhabens sowie der Standort.
Es liegt in der Verantwortung des Bauherren, alle gesetzlichen Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bebauungsplanrechts ergeben, zu erfüllen.