Informationen für Wohnungsgeber
Seit November 2015 sind alle Vermieter (Eigentümer, oder beauftragte Verwalter) als sogenannte Wohnungsgeber verpflichtet, den Mietern bei Einzug in eine neue Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen und zur Vorlage im Einwohnermeldeamt auszuhändigen oder diesem zu übersenden.
Durch das Bundesmeldegesetz wird somit jeder Wohnungsgeber aktiv zur Mitwirkung bei der Wohnsitzmeldung verpflichtet.
Verpflichtender Inhalt der Wohnungsgeberbescheinigung
- Anschrift der Wohnung in die eingezogen wird
- Datum des Einzugs (hier gilt nicht unbedingt der Abschluss des Mietvertrages, sondern der Tag des tatsächlichen Einzugs)
- namentliche Nennung ALLER Personen die einziehen
- Name und Anschrift des Wohnungsgeberssofern dieser nicht Eigentümer ist, zusätzlich Name und Anschrift des Eigentümers
- Ort, Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers
Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigungen können Sie uns auch vorab, spätestens jedoch 2 Wochen nach Einzug der Mieter, z.B. per Mail zukommen lassen. Oder Sie geben die Bescheinigung den neuen Mietern zu Vorlage hier im Einwohnermeldeamt mit.