Informationen zur Ummeldung

Erst nach erfolgtem Einzug in die neue Wohnung, ist die Anmeldung durch persönliche Vorsprache, innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen

Eine Anmeldung VOR dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich

  • Eine Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen.
    • Keine Familienangehörige sind Freunde, Verlobte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen. Hier wird zusätzlich eine formlose, schriftliche Vollmacht benötigt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
  • Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung
  • Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung bringen Sie bitte einen entsprechenden Eigentumsnachweis mit.
  • Wird ein minderjähriger Einwohner (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres), der bisher mit beiden Elternteilen in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des anderen, sorgeberechtigten Elternteils.

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Meldebehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!

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