Grundlage ist das Vergaberecht
Genau wie es Privatleute tun, kann auch die öffentliche Hand nicht auf externe Dienstleistungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln sowie Materialien verzichten. Da eine kommunale Behörde wie die Stadtverwaltung Sonneberg Steuergelder einsetzt, sollte jederzeit bestmöglich auf Qualität und Leistung zum günstigsten Preis geachtet werden. Der Anspruch ist, die Steuergelder möglichst effizient einzusetzen und im Sinne des Bürgers zu wirtschaften.
Um dies zu gewährleisten, werden Leistungen in einem entsprechenden Wettbewerb der Anbieter ausgeschrieben. Die Regeln dafür bestimmt das Vergaberecht. Wann eine Behörde ein Vergabeverfahren anwenden muss und ob eine öffentliche Ausschreibung, eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe erfolgen können, richtet sich nach
- dem voraussichtlichem Gesamtauftragswert,
- den Schwellenwerten, die das Land Thüringen für Kommunalbehörden festlegt sowie
- dem konkreten Auftragsinhalt.
Unter einer Ausschreibung versteht man im europäischen Rechtsraum die öffentliche Bekanntmachung von offenen Aufträgen mit der Aufforderung an interessierte Unternehmen, ein passendes Angebot an die verantwortlichen Stellen abzugeben (Submission).
Eine Vergabe bezeichnet einen Auftrag für eine bestimmte Leistung, der beispielsweise durch Kommunen oder Länder aufgetragen wird. Institutionen der öffentlichen Hand sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Leistungen privater Unternehmen in Anspruch zu nehmen.