Ordnung und Sicherheit
Durch Ordnung Zusammenleben ermöglichen
Der Bereich Ordnung und Sicherheit ist bekannt als der Bereich in der öffentlichen Verwaltung, dessen Aufgabe darin besteht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung – sowohl durch die Abwehr von Gefahren als auch durch die Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.
So ist es die wichtigste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Vorschriften, die durch Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Erlasse usw. bestimmt sind, eingehalten werden.
Dadurch ist mitunter auch ein teilweises, recht massives Eingreifen in die Rechte der Bürger verbunden. Auch wenn der einzelne Bürger unsere Tätigkeit als „Schikane" empfinden mag, so möchten wir darauf hinweisen, dass das Ziel unserer Tätigkeit darin besteht, das geordnete gemeinsame Zusammenleben aller Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen.
Die Haupttätigkeiten des Bereiches Ordnung und Sicherheit umfassen:
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnungen der Stadt Sonneberg
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Reinhaltungsatzung der Stadt Sonneberg
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Plakatierungsverordnung der Stadt Sonneberg
- Erlaubniserteilung nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
- Erlaubniserteilung für die Durchführung von Lagerfeuern
- Erlaubniserteilung für Sammlungen
Besondere Hinweise
Hinweise zum Betreten des Grünen Bandes - Mögliche Kampfmittelgefährdung in Gebieten der ehemaligen innerdeutschen Grenze
Trotz intensiver Beräumung im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung sind im Bereich des Grünen Bandes nach wie vor Einzelflächen mit erhöhtem Restrisiko aufgrund erdverlegter Antipersonenminen vorhanden. Eine Übersicht der betroffenen Flächen der Stadt Sonneberg kann hier eingesehen werden.
Mögliche Kampfmittelgefährdung in Gebieten der ehemaligen innerdeutschen Grenze
Transparenz- und Informationspflichten
Mit diesem Dokument informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Sonneberg und die Ihhnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Transparenz- und Informationspflichten nach dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) und der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO)
Informationspflicht DSGVO.pdf
(33,4 KiB) DownloadAnsprechpartner
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Frau Spörke
Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880108 Mail ordnungswesen@stadt-son.de -
Frau Tirsch
Mitarbeiterin Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880109 Mail ordnungswesen@stadt-son.de
Bildkennzeichnung
- Laptop - F. Kirchner