Hunderegister & Haltung gefährlicher Tiere
Hunderegister
Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, mit der Anschaffung des Hundes folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
- Erbringung eines Nachweises (z. B. durch Vorlage des Impfpasses), dass der Hund mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt gekennzeichnet wurde.
Haltung gefährlicher Tiere
Jeder Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Erlaubnis zum Halten dieses gefährlichen Tieres zu beantragen.
Zu den gefährlichen Tieren zählen unter anderem jeweils spezielle Arten der Panzerechsen, Riesenschlangen, Trugnattern, Giftnattern, Seeschlangen, Vipern und Ottern, Skorpione, Spinnen und Schildkröten.
Die Aufzählung der gefährlichen Tiere ist nur beispielhaft und demzufolge nicht vollständig. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen aushändigen und mitteilen, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages erforderlich sind.
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
zum Gesetz
Bei Fragen zum Thema ist das Ihr Kontakt zu uns:
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Frau Spörke
Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880108 Mail ordnungswesen@stadt-son.de -
Frau Tirsch
Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880109 Mail ordnungswesen@stadt-son.de
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