Fischereiwesen in der Stadt Sonneberg
Für die Ausübung eines Fischereirechtes, hier insbesondere das Fangen von Fischen, bedarf es verschiedener Voraussetzungen. So darf z. B. nur derjenige den Fischfang ausüben, der auch einen gültigen Fischereischein besitzt.
Folgende Fischereischeine können Sie bei uns beantragen
Wer die Fischereiprüfung erfolgrich bestanden hat, erhält ein lebenslang gültiges Zertifikat bzw. Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument steht der Ausstellung des Fischereischeines nichtsmehr im Wege.
Der Fischereischein kann für folgende Zeiträume ausgestellt werden:
- 1 Kalenderjahr (Jahresfischereischein)
- 5 Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein)
- 10 Kalenderjahre (Zehnjahresfischereischein)
Für die Ausstellung des Fischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fischereiprüfungszeugnis / Zertifikat
- Antragsformular
- Passbild
- Personalausweis
Für die Ausstellung des Fischereischeines werden folgende Abgaben erhoben:
- Jahresfischereischein 18,00 €
- Fünfjahresfischereischein 45,00 €
- Zehnjahresfischereischein 70,00 €
Nach Ablauf der Fischereischeine können diese jeweils um die gewünschte Frist verlängert werden.
Wer die Fischereiprüfung erfolgrich bestanden hat, erhält ein lebenslang gültiges Zertifikat bzw. Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument steht der Ausstellung des Fischereischeines nichtsmehr im Wege.
Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nur einmalig bis zum Lebensende ausgestellt.
Für die Ausstellung des Fischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fischereiprüfungszeugnis / Zertifikat
- Antragsformular
- Passbild
- Personalausweis
Für die Ausstellung des Fischereischeines werden folgende Abgaben erhoben:
- Fischereischein auf Lebenszeit 245,00 €
Der Jugendfischereischein ist eine Zwischenlösung für angehende minderjährige Angler. Er kann ab dem 8. Lebensjahr beantragt werden und ist begrenzt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Durch den Jugendfischereischein hat der Heranwachsende die Möglichkeit, das Angeln in der Praxis auszuüben. In der Regel ist es mit einer eigenen Angelrute möglich.
Für die Ausstellung des Jugendfischereischeines muss ein Fischereischeininhaber anwesend sein.
Das ist nicht nur als Aufsicht zu verstehen. Durch den Angler mit Erfahrung lernt das Kind oder der Jugendliche alles Wichtige für das zukünftige Hobby. Dazu zählt der Umgang mit den Fischen sowie mit dem Angelwerkzeug.
Durch diesen eingeschränkten Angelschein hat der Minderjährige die Möglichkeit festzustellen, ob Angeln für ihn die richtige Freizeitbeschäftigung ist.
Für die Ausstellung des Jugendfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Einverständniserklärung für den Jugendfischereischein
- Passbild
- Personalausweis - gesetzlicher Vertreter
- Fischereischein - Fischereischeinberechtigter
Für die Ausstellung des Jugendfischereischeines wird folgende Abgabe erhoben:
- Jugendfischereischein 12,00 €
Für die Erteilung des Vierteljahresfischereischeines ist kein Prüfungszeugnis notwendig. Die erforderlichen Fachkenntnisse für das Hobby-Angeln sind mithilfe einer Broschüre anzueignen.
Der Vierteljahresfischereischeines ist ab Ausstellung drei Monate gültig und wird nur einmal im Jahr ausgestellt.
Der Landesanglerverband Thüringen wirbt für Fanggebiete wie die Hohenwartetalsperre, den Bleilochstausee und Gewässer in der Saalekaskade. Angler dürfen dort Fischarten wie Hecht, Aal, Bachforelle, Karpfen, Barsch, Rotauge und Wels erwarten. In Thüringen beträgt die Gewässerfläche etwa 19.400 Hektar - da sollte für die individuellen Vorlieben eines jeden Anglers etwas dabei sein.
Für die Ausstellung des Vierteljahresfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Personalausweis
Für die Ausstellung des Vierteljahresfischereischeines wird folgende Abgabe erhoben:
- Vierteljahresfischereischein 25,00 €
Downloads für den Fischereischein
Ansprechpartner
Frau Engel
Sachbearbeiterin Fischereiwesen
- Tel 03675 880201
- Mail bauamt@stadt-son.de
Bildkennzeichnung
- Header-Bild - V. Engel
- Ansprechpartner - M. Reichel
- Laptop - F. Kirchner