Der Sonneberger Stadtrat
Beschlüsse, Satzungen und Verordnungen
Der Stadtrat beschließt über Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, soweit der Bürgermeister nicht zuständig ist und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. In Thüringen werden Stadtratsmitglieder von den Bürgern der jeweiligen Stadt alle fünf Jahre nach demokratischen Grundsätzen gewählt.
Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2024 statt.
Die Zahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab. Im Jahr 2024 waren in Sonneberg 30 Stadtratsmitglieder zu wählen. Der Stadtrat kann für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorberatung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung bilden. Einige Aufgaben des Stadtrates, wie zum Beispiel der Erlass von Satzungen, dürfen nicht zur abschließenden Beratung übertragen werden.
Der Stadtrat der Stadt Sonneberg bildet folgende beschließende Ausschüsse:
- Haupt-, Finanz- und Werkausschuss
- Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr
Außerdem sind folgende Ausschüsse ausschließlich vorberatend tätig:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur
Die Beschlussfassung im Stadtrat und die abschließende Beratung in den Ausschüssen erfolgt öffentlich, es sei denn, die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl oder auf das berechtigte Interesse Einzelner steht dem entgegen.
Tagesordnungen der Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen werden in der Tageszeitung „Freies Wort" und im Internet rechtzeitig veröffentlicht.
Die Beschlüsse von Stadtrat und Ausschüssen sowie Satzungen und Verordnungen der Stadt Sonneberg macht die Stadt Sonneberg regelmäßig in ihrem Amtsblatt bekannt.
Rechtsgrundlagen
Bildkennzeichnung
- Header-Bild - Stadtarchiv Sonneberg/K.-D. Zeutschel